Übergang Schule - Beruf
Welche Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung gibt es für Schüler*innen mit einem Förderschulabschluss?
1. BvB: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
- Für Schüler*innen, die noch nicht ausbildungsreif sind und noch keine Berufswahl getroffen haben, ist die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) geeignet.
- Die BvB ist ein einjähriger Lehrgang zur Berufsvorbereitung, in dem die Schüler*innen in verschiedenen Berufsfeldern Erfahrungen sammeln können.
- Die Schüler*innen können in der BvB den Mittelschulabschluss erhalten.
- Am Ende der BvB steht als Ziel die Heranführung der Schüler*innen an die Berufsreife und damit an die Ausbildungs- oder Arbeitsreife sowie
- die Vermittlung der Schüler*innen in eine Berufsausbildung.
- Die Anmeldung bzw. Förderung erfolgt ausschließlich durch die Agentur für Arbeit.
2. BVJ: Berufsvorbereitungsjahr
- Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) besuchen Schüler*innen ohne Ausbildungsplatz mit festem Berufswunsch, die sich auf die Ausbildung gezielt vorbereiten möchten.
- Das BVJ ist ein Vollzeit-Berufsschuljahr mit praktischen Anteilen, die Anmeldung erfolgt direkt bei der Berufsschule.
- Die Schüler*innen können mit erfolgreichem Abschluss des BVJ den Mittelschulabschluss erhalten und haben die dreijährige Berufsschulpflicht erfüllt.
- Für unsere Schulabgänger*innen wird der Besuch der Adolf-Kolping-Berufsschule, die sonderpädagogische Förderung und Begleitung bietet, dringend empfohlen.
3. Berufsausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt
- Eine Berufsausbildung direkt nach der Schule kommt für berufswahl- und ausbildungsreife Schüler*innen in Frage.
- Die Ausbildung ist in der Regel und im Rahmen des dualen Systems an den Besuch der Berufsschule gebunden. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Betrieb.
- Für unsere Schulabgänger*innen wird der Besuch der Adolf-Kolping-Berufsschule, die sonderpädagogische Förderung und Begleitung bietet, dringend empfohlen.
4. Außerbetriebliche Berufsausbildung
- Die Ausbildung, z.B. im Berufsbildungswerk, ist für berufs- und ausbildungsreife Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf konzipiert.
- Die Anmeldung bzw. Förderung erfolgt ausschließlich durch die Agentur für Arbeit.
5. Arbeitsqualifizierungsjahr (AQJ)
- Dies ist für Schüler*innen ohne Ausbildungsreife und berufliche Orientierung.
- Ziel ist eine berufliche Orientierung und vorberufliche Qualifizierung.
6. Vorberufliche Förderprogramme (berufsbezogene Jugendhilfe)
- Für Schüler*innen mit einem hohen Förderbedarf in der emotionalen-sozialen Entwicklung
- Erwerb von Basisqualifikationen am Arbeitsplatz
- Soziales Kompetenztraining
- Praktika in außerbetrieblichen Einrichtungen oder auf dem freien Arbeitsmarkt
Weitere Informationen zum Thema „ Übergang Schule - Beruf“ finden Sie auf diesen Links:
- Planet Beruf
http://www.planet-beruf.de - Berufenet
http://infobub.arbeitsagentur.de - Berufsbildungswerk Stiftung St. Zeno, Kirchseeon
http://www.bbw-kirchseeon.de - Schloss Zinneberg - Beruflicher Bereich
http://www.schloss-zinneberg.de/beruflicher-bereich.html